Konzept der
Inhalt
- Über uns
- Leitbild
- Kontaktdaten
- Grundlagen der Schulbegleitung
- Rechtliche Grundlagen
- Vertragliche Grundlagen mit Kostenträgern
- Vertragliche Grundlagen mit Eltern und/oder Erziehungsberechtigten
- Grundsätze der Schulbegleitung
- Ziele
- Zielgruppe
- Aufgaben der Schulbegleitung
- Dauer
- Umfang
- Einsatzort
- Antragsverfahren
- Zusammenarbeit aller beteiligten am Prozess
- Eltern und/oder Sorgeberechtigte
- Personal
- Schulen und Lehrer
- Kostenträger
- Qualitätssicherung in der Schulbegleitung
- Zentrale Aufgaben der Teamleitung der Schulengel am NOK in der Schulbegleitung
- Organisationsstruktur und Dokumentation
- Datensatz
Über uns
Die „Schulengel am NOK“ werden 2025 erstmalig den Bereich der Schulbegleitung anbieten, der den Bedarf zur Förderung einer wohnortnahen Unterstützung zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen im Schulalltag ermöglichen soll. Unser Ziel ist es, die inklusive Bildung zu fördern und die Teilhabe an schulischen Aktivitäten gemäß der Norm des SGB VIII und IX und den Anforderungen der Schüler: innen zu gewährleisten.
Mit einem regionalen Fokus auf die Kreise Dithmarschen und Steinburg sowie der langjährigen, persönliche Erfahrung unserer Mitarbeitenden und unserer Geschäftsleitung bieten wir individuelle, bedarfsgerechte, professionelle und liebevolle Begleitung für Schüler: innen an Regelschulen, Förderschulen und anderen Bildungseinrichtungen.
- Leitbild
Schulengel am NOK heißt alle Menschen willkommen. Mit Freude und Respekt begleiten wir Menschen mit Beeinträchtigungen. Vertrauen und Geborgenheit macht nicht nur Mut, sondern auch glücklich und ist uns sehr wichtig.
Wir reden nicht nur über das was uns wichtig ist, sondern begegnen uns auf Augenhöhe. Wir ermöglichen jedem, Vielfältigkeit und Selbstständigkeit. Durch Zusammengehörigkeit schaffen wir gemeinsame Lösungen für Alltägliches und Besonderheiten.
- Kontaktdaten
Schulengel am NOK Kreis Steinburg
Name: Jacqueline Trost
Tel.: 0160-1893500
Email: trost.schulengelamnok@gmail.com
Schulengel am NOK Kreis Dithmarschen
Name: Alexandra Wiese
Tel.: 0160-1893520
Email: wiese.schulengelamnok@gmail.com
Große Schulstraße 1
25712 Burg / Dithmarschen
Grundlagen der Schulbegleitung
- Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen der Schulbegleitung ist die Eingliederungshilfe sowohl in der Jugendhilfe als auch in der Sozialhilfe. Das Beeinträchtigungsbild des Kindes / des Jugendlichen ist maßgeblich für die Zuständigkeit der beiden Ämter.
Kinder / Jugendliche mit einem seelischen oder emotional – sozialem Behinderungsbild oder solche, die davon bedroht sind, fallen in die Zuständigkeit der Jugendhilfe.
Die sozialrechtlichen Bestimmungen sind maßgeblich in §35a SGB VIII geregelt.
Behinderungsbilder im Bereich der geistigen, körperlichen, Sinnes- oder Mehrfachbeeinträchtigungen fallen in die Zuständigkeit der Sozialhilfe.
Die Bestimmungen der Sozialhilfe sind verankert in §112 in Verbindung mit §75 SGB IX.
- Vertragliche Grundlagen mit Kostenträgern
Schulengel am NOK vereinbart mit den jeweiligen Kostenträgern eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung zur Übernahme der Kosten. Auf Basis dieser Vereinbarung sucht, schult und stellt Schulengel am NOK geeignetes Personal.
- Vertragliche Grundlagen mit Eltern / Sorgeberechtigten
Bei Begleitung nach SGB VIII § 35a beauftragt das Jugendamt die Durchführung der Hilfe und die Dauer der Zusammenarbeit. Mit den Eltern und / oder Sorgeberechtigten wird eine Erklärung geschlossen, die die Datenschutzbestimmungen und die Schweigepflicht beinhaltet. Die Inhalte und Anpassungen der Arbeit wird in regelmäßigen Hilfeplanungen besprochen und angepasst.
Grundsätze der Schulbegleitung
Schulbegleitung orientiert sich an den individuellen Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen und den besonderen Bedürfnissen der zu betreuenden Kindern und Jugendlichen an Schulen.
- Ziele
Jedes Kind hat das Recht auf eine gleichberechtigte Bildung, unabhängig von körperlichen, geistigen oder seelischen Herausforderungen. Schulengel am NOK soll die Voraussetzungen für eine inklusive Schulzeit schaffen. Des Weiteren möchten wir Ressourcen schaffen, um unserer Zielgruppe auch darüber hinaus zur Seite zu stehen.
Inklusion durch Schulbegleitung soll in allen Schulformen möglich sein ( Grundschulen, Gesamt -und Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Förderschulen ).
- Zielgruppe
- Kinder und Jugendliche mit:
- körperlichen Beeinträchtigungen
- geistigen Behinderungen
- psychischen oder seelischen Störungen
- Entwicklungsverzögerungen
Aufgaben der Schulbegleitung
Voraussetzungen für die Arbeit als Schulbegleiter :
- Wertschätzung gegenüber Menschen mit und ohne Behinderung
- Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Einfühlungsvermögen / Empathie
- Selbstreflexion
- Teamfähigkeit
- Physische und psychische Belastbarkeit
- Selbstständiges und Situationsangemessen Handeln
- Ermutigende und Lösungsorientierte Arbeitsweise
- Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikationsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
Allgemeine Aufgaben eines Schulbegleiters:
- Vermittlung von Sicherheit, Vertrauen und Struktur
- Integration in den Klassenverband
- Begleitung und Orientierung im Schulalltag
- Begleitung ins Klassenzimmer
- Begleitung bei Unterrichtsgängen
- Begleitung zu Therapien innerhalb der Schule
- Begleitung auf Ausflügen und Klassenfahrten
- Sicherstellung des Aufsichtsbedarfs des Schülers / der Schülerin
- Deeskalierendes einwirken bei herausforderndem Verhalten
- Ermutigung und Verweigerungsverhalten auffangen
- Interventionen in Krisensituationen
- Hilfestellung bei Konfliktsituationen
- Förderung der Selbstständigkeit
Aufgaben im Bereich soziales Lernen:
- Aufbau und Entwicklung sozialer Kontakte zu Mitschüler: innen
- Hilfestellung beim Erlernen, Verstehen und Einüben sozialer Regeln
- Hilfestellung bei der Organisation des Arbeitsplatzes und der Materialien
- Unterstützung und Förderung der Kommunikation
- Anleitung zu angemessenem Verhalten und erzieherischer Einflussnahme
- Unterstützung bei den Angeboten des offenen Ganztages
- Erkennen und vermeiden von Überforderungen
- Freiräume und Rückzugsmöglichkeiten schaffen
- Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung
Aufgaben im schulischen Bereich lernen:
- Strukturierungshilfe
- Impulsgebung
- Aufmerksamkeitslenkung
- Förderung der Konzentration
- Verbesserte Lernbedingungen
- Hilfe zur Selbstständigkeit
- Wiederholung und Vertiefung des Unterrichtsstoffes nach individuellem Tempo
Aufgaben im alltäglichen / pflegerischen Bereich:
- Begleitung und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfestellung bei der Verwendung unterschiedlicher Hilfsmittel
- Hilfen zur Mobilität
- Unterstützung bei Toilettengängen
Aufgaben im kooperativen Bereich:
- Informationsaustausch mit den Eltern
- Zusammenarbeit mit Lehrern und Schulleitung
- Zusammenarbeit mit Koordinator: in des offenen Ganztages
- Unterstützung der Lehrer bei Planungen, Ausflügen und Projekten
- Teilnahme an Teamsitzungen in der Schule
- Teilnahme an Hilfeplangesprächen
Dokumentationsaufgaben:
- Erfassung der Einsatzzeiten
- Erstellung von Entwicklungsberichten
Durch qualifizierte Schulengel fördern wir die Selbstständigkeit, soziale Integration und schulischen Erfolge der zu betreuenden Kindern und Jugendlichen und entlasten Familien sowie Schulen. Die bereitzustellende Hilfe wird vorab individuell nach den Bedürfnissen des Kindes / des Jugendlichen abgestimmt. Dabei ist eine wertschätzende und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller beteiligten Personen Voraussetzung.
- Dauer
Die Bewilligung der Leistung erfolgt in der Regel für ein Schulhalbjahr. Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich. Wir unterstützen Eltern und / oder Sorgeberechtigte bei der Weiterbeantragung. Die Leistungen enden, wenn bei dem / der Schüler: in kein Förderbedarf mehr besteht, es keine gesetzliche Voraussetzung mehr gibt, wenn Eltern und / oder Sorgeberechtigte keine Begleitung mehr wünschen oder Schule bzw. Träger die Zusammenarbeit kündigen.
- Umfang
Der Umfang der Hilfe richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes / des Jugendlichen und der Festlegung der Kostenträger.
Die Hilfe kann entweder den ganzen Schultag, nur einzelne Stunden oder Tage umfassen. Die Tätigkeit der Schulbegleitung ist grundsätzlich beschränkt auf die Unterrichts- und Betreuungszeiten und nach Absprache bei Veranstaltungen, Klassenfahrten oder Ausflügen, die außerhalb dieser Zeiten liegen.
Begleitungen auf dem Schulweg in begründeten Einzelfällen gehören zum Umfang der Hilfen.
Eine Anpassung des Hilfeumfangs wird nach Absprache mit dem Kostenträger individuell im Laufe der Maßnahme regelmäßig vorgenommen und ist grundsätzlich möglich. Die Schulengel am NOK bemühen sich im Rahmen der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten den Veränderungen Rechnung zu tragen.
- Einsatzort
Schulbegleitung findet grundsätzlich in der Schule bzw. an einem schulischen Lernort statt. In begründeten Fällen kann die Schulbegleitung auch im häuslichen Umfeld des Kindes / des Jugendlichen stattfinden, wenn die Beschulung durch die Schule befürwortet und mit Lernmaterial durch die Schule ausgestattet wird. In diesen Fällen wird ein regelmäßiger Austausch zwischen Schule und Schulbegleitung gewährleistet.
Antragsverfahren
Die Leistung der Schulbegleitung wird durch die Eltern / Sorgeberechtigten beantrag. Die Beantragung erfolgt formlos beim Jugend- oder Sozialamt je nach Behinderungsbild des Kindes / des Jugendlichen. Schulengel am NOK unterstützt gerne bei der Beantragung. Idealerweise erfolgt dies auch in Zusammenarbeit mit der Schule, damit der genaue Bedarf ermittelt werden kann.
Im Falle der Beantragung beim Sozialamt wird die Stundenzahl und die Qualifikation der Schulbegleiter: innen im Rahmen des Gesamtplanverfahrens festgelegt.
Beim Jugendamt findet nach Beantragung eine Hilfeplanung durch den / die Sachbearbeiter: in statt. Die Gestaltung erfolgt nach der individuellen Situation des Kindes / des Jugendlichen und deren Familie. Die schriftliche Bewilligung ist Basis für die Beauftragung eines Schulbegleiters und umfasst die Kostenübernahme der Leistung und den Stundenumfang.
Zusammenarbeit aller Beteiligten
Die Anfrage einer Schulbegleitung kann über die Eltern, die Schule oder das Jugend – oder Sozialamt an die Schulengel am NOK herangetragen werden. Um einen reibungslosen und funktionieren Prozess zu gewährleisten, ist es wichtig, dass alle nötigen Dokumente / medizinische Gutachten vorliegen / beantragt wurden und alle Beteiligten eine offene und ehrliche Kommunikation miteinander pflegen und gut zusammenarbeiten.
- Eltern- und Sorgeberechtigte
Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern / Sorgeberechtigten. Ihre Vorstellungen, Anliegen und Wünsche sind uns sehr wichtig.
Liegt eine Bewilligung vor, treffen sich Teamleitung, Eltern und Kind / Jugendlicher zu einem Kennenlernen. Gemeinsam wird in einem Gespräch der Hilfebedarf des Kindes /des Jugendlichen, die Erwartungen an die Hilfe und die gewünschten Fähigkeiten des zukünftigen Schulbegleiters besprochen. Um Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden, werden schon im Einführungsgespräch aufkommende Fragen in einer schriftlichen Vereinbarung / Kooperationsvertrag festgehalten (z.B. ob eine Vertretung im Krankheitsfall gewünscht bzw. erforderlich ist ).
Nachdem die Schulbegleitung installiert wurde, bleiben alle beteiligten Personen im stetigen bedarfsorientierten Austausch. Gern vermitteln wir auch unterstützend zwischen Schulen und Eltern / Sorgeberechtigten.
- Personal
Ausgerichtet an der Bewilligung der Kostenträger stellen wir Personal zur Schulbegleitung des Kindes / des Jugendlichen ein. Ziel ist es, eine kontinuierliche Beziehung zwischen Schüler: innen und Schulbegleitung herzustellen.
Die Auswahl der Bewerber: innen für ein konkretes Kind / Jugendlichen erfolgt immer in Absprache mit den Eltern / Sorgeberechtigten und der Schule. Ziel ist es, ein gemischtes Team aus Nicht-Fachkräften und Fachkräften zusammen zu stellen. Jahrelange Erfahrungen zeigen, dass eine schulbegleitende Tätigkeit auch von nicht pädagogischen Mitarbeiter: innen mit hoher Effektivität und Qualität geleistet werden kann. Grundvoraussetzung sind zum einen soziale Kompetenz und Empathie Fähigkeit und zum anderen kontinuierliche Schulungen durch den Träger. Diese finden durch Vertreter: innen unterschiedlicher Fachbereiche statt.
Neben den Schulbegleiter: innen, werden auch Mitarbeiter: innen als Vertretungskraft eingestellt. Diese stellen die Begleitung der Kinder / der Jugendlichen sicher, wenn die Schulbegleitung kurz- oder langfristig erkrankt ist. Zusätzlich zu diesem Kontingent an Vertretungskräften werden auch die Teamleitungen regelmäßig in den Vertretungsprozess eingebunden. Schulbegleiter: innen, deren zu begleitendes Kind / Jugendlicher erkrankt ist, werden ebenfalls als Vertretungskraft eingesetzt.
Dadurch wird eine hohe Sicherheit der Leistung gewährleistet.
Das Leistungsangebot der Schulbegleitung durch die Schulengel am NOK entspricht einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Leistungserbringung und gliedert sich in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.
Strukturqualität:
- Fachlich fundierte Anleitung und Einarbeitung
- Stetige Schulungen, Fortbildungen und Supervisionen
- Kooperation und professioneller Austausch mit Eltern / Sorgeberechtigten
- Sicherstellung des Datenschutzes
Prozessqualität:
- Kollegiale Fallbesprechungen
- Regelmäßige Überprüfung des Entwicklungsverlauf / Entwicklungsbericht
- Mitarbeit am individuellen Förderplan
- Mitwirkung an Hilfeplangesprächen
Ergebnisqualität:
- Regelmäßige Überprüfung der Notwenigkeit der Schulbegleitung
- Regelmäßige Dokumentation
- Führen eines Stundennachweises der geleisteten Stunden
- Einbringung von Ideen und Möglichkeiten zur Unterstützung des Schulalltags
- Mitarbeit bei Hilfeplanzielen
- Schulen und Lehrer
Für ein gutes Gelingen in der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Schule, Lehrkräften, Lehrerteams und Schulbegleitung streben wir ein vertrauensvolles und offenes Miteinander an. Zu Beginn einer Begleitung werden in einem Gespräch mit allen Beteiligten die Aufgaben und Ziele der Schulbegleitung festgelegt und bei Bedarf kontinuierlich angepasst.
Die Verantwortung für die pädagogische Arbeit innerhalb der Klasse trägt immer die Lehrkraft. In Bezug auf das zu betreuende Kind / Jugendlichen, die Unterrichtsinhalte und die Klassenregeln sind Lehrkräfte und Schulleitung dem Schulbegleiter gegenüber weisungsbefugt. Die Schulbegleitung arbeitet nach deren Anweisung. Die Schulleitung übt das Hausrecht aus. Dienstvorgesetzter bleibt als Träger die Schulengel am NOK, die im Bedarfsfall für Schule und Schulbegleiter bei Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.
Die Aufsichtspflicht obliegt den jeweiligen Lehrkräften und kann nicht delegiert werden. Diese Verpflichtung gehört zu den Aufgaben eines Lehrers. Der Schulbegleitung kann eine Teilaufsicht übertragen werden. Diese darf jedoch nur das zu betreuende Kind / Jugendlichen betreffen. Nimmt ein Schulbegleiter eine stellvertretende Rolle bei der Aufsicht ein, trägt die Verantwortung im rechtlichen Sinne weiterhin die Lehrkraft.
Die Schulbegleitung verpflichtet sich, die gesetzlich vorgeschriebene Pausenregelung zu beachten. Sollte die Betreuung des Kindes / des Jugendlichen während der Schulpausen erforderlich sein, muss dem Mitarbeitenden zu anderer Zeit die Möglichkeit einer Erholungsphase gewährt werden.
- Kostenträger
Die Schulengel am NOK stehen allen Beteiligten und den Kostenträgern während der Geschäftszeiten für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Bei Begleitungen über das Jugendamt gibt es im Rahmen der Hilfeplanung eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den Kostenträgern und den Schulengel am NOK.
Qualitätssicherung in der Schulbegleitung
Die Leistungen der Schulbegleitung sollen mit hoher Qualität durchgeführt werden. Zur Organisation, Durchführung und Weiterentwicklung der Schulbegleitung werden die Schulengel am NOK neben den Standortleitungen von externen pädagogischen Fachkräften begleitet und unterstützt.
Für besondere Aufgaben im Rahmen der Qualitätssicherung halten wir Fachkräfte für medizinisch / pflegerische Fragen bereit. Nach Anerkennung soll unser Team stetig wachsen.
Für unsere Schulbegleiter: innen stehen diese Fachkräfte in Form von
- Einzelgesprächen
- Gruppengespräche
- Teamsitzungen
- Kollegiale Fallgespräche
- Und interne und externe Fortbildungen
zur Verfügung. Durch diese Maßnahmen gewährleisten wir eine qualitätsorientierte Arbeit der Schulbegleitungen, die optimal auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes / der Jugendlichen eingehen kann.
- Zentrale Aufgaben der Standortleitungen der Schulengel am NOK
- Begleitung und Unterstützung bei Beantragung und Weiterbewilligung der Hilfe
- Regelmäßige Gespräche, telefonische Kontakte und Schriftverkehr
- Regelung der Einsatzplanung
- Vertretungsplanung im Krankheitsfall des Kindes / des Jugendlichen
- Vertretungsplanung im Krankheitsfall der Schulbegleitung
- Personalakquise
- Personalführung
- Ortsnahe Fortbildungen / Schulungen der Schulbegleiter: innen
- Teilnahme an Hilfeplanungen
- Netzwerkarbeit
- Mitarbeitergespräche
- Krisenintervention
- Sicherstellung der Erreichbarkeit
- Fallübergreifender Kontakt zu den Kostenträgern
- Konzeptüberprüfung und Erweiterung
Organisation und Dokumentation
Die notwendige materielle Ausstattung, welche die kontinuierliche Begleitung, Vertretungsorganisation, Beratung, soziale Vernetzung und Weiterentwicklung des Dienstes bedarf, wird von Schulengel am NOK sicher und zur Verfügung gestellt.
Die Einsatzzeiten der Schulbegleitungen werden in einer Datenbank erfasst und der Verlauf der Begleitungen durch die Standortleitungen dokumentiert. Die Dokumentation dient der Abrechnung mit den Kostenträgern, der Führung von Arbeitszeitkonten der Schulbegleitungen, dem Nachweis der Entwicklung und der Informationserfassung. Ebenso wird die Entwicklung des Kindes / des Jugendlichen in einem halbjährlichen Bericht durch die Schulbegleitung dokumentiert.
Ziel ist es, die Klienten Zufriedenheit sicherzustellen und alle Prozesse für die Beteiligten transparent zu gestalten.
Datenschutz
Personenbezogene Daten, die Dokumentation sowie die Zusammenarbeit mit Dritten bei der Begleitung des Kindes / des Jugendlichen dürfen nur zur Erfüllung für die zu erbringenden Leistungen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Schulengel am NOK unterliegen hinsichtlich der Daten der Leistungserbringer der Schweigepflicht. Ausgenommen hiervon sind, die im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung erforderlichen Angaben, von behandelnden Ärzten und Kostenträgern. Außerdem wird die Datenschutzbestimmungen des Sozialgesetzbuches eingehalten. Die Fachkräfte des Anbieters sind dazu verpflichtet, ihren Schutzauftrag wahrzunehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen. Auf die Inanspruchnahme von erforderlichen Hilfen durch die Eltern ist hinzuwirken. Ist die Gefahr darüber hinaus nicht abzuwenden, ist das Jugendamt zu informieren.