Schutzkonzept zur Gewaltprävention

 von

Vorwort

 

Es ist eine traurige Gewissheit: Wo immer Menschen miteinander arbeiten und leben, kann es zu Übergriffen und Gewalt kommen- ob beabsichtigt oder unabsichtlich. Menschen mit Beeinträchtigungen sind dabei einem besonderen Risiko ausgesetzt. Umso wichtiger ist es für uns aktiv zu werden und wirksame Vorkehrungen zu treffen.
Schulengel am NOK ist für Menschen mit Assistenzbedarf, in deren Mittelpunkt der Schutz der von uns begleiteten Menschen im Vordergrund steht. Gewalt oder Missbrauch in allen ihren Unterschiedlichen Ausprägungen gegenüber den uns anvertrauten Menschen mit Assistenzbedarf lehnen wir in besonderem Maße ab.
Menschen mit Assistenzbedarf sind oftmals nicht in der Lage, von Gewalt zu berichten oder diese Ereignisse als Gewalterfahrung zu reflektieren.

In Schulen und Kitas kommen Schülerinnen und Schüler vieler unterschiedlicher Kulturen, familiärer Bezüge, Lernstände, Sprachen und Religionen zusammen. Dies ist eine große Chance, voneinander zu lernen, verläuft aber nicht immer konfliktfrei. Kinder klagen immer wieder über körperliche Gewalt (Schlagen, Schubsen, Treten) und verbale Gewalt (bedrohen, beleidigen) bis hin zu Internet-Mobbing, Ausgrenzungen und Diskriminierungen. Insbesondere passiert dies in den Pausen und auf den Schulwegen.

Schulengel am NOK setzt sich dafür ein, die Kultur des Wegschauens und des Verschweigens zu ersetzen und sich für eine Kultur des Hinschauens und Ansprechens zu entscheiden. Das vorliegende Schutzkonzept soll einen ersten Beitrag dazu leisten, sich der realen Möglichkeiten der Gefährdung aller Personen bewusst zu werden und anzuerkennen, um in einem weiteren Schritt dieser Gefahr präventiv, partizipativ und passgenau begegnen und entgegenarbeiten zu können.

 

 

Inhaltsverzeichnis:

 

  1.       Leitgedanke
  2.       Juristische Definition
  3.       Definition von Gewalt
  4.       Formen von Gewalt
  5.       Ursachen von Gewalt
  6.       Begriffserklärung Gewaltprävention
  7.       Ziele zur Gewaltreduzierung
  8.       Handlungsablauf bei Gewaltvorfällen
  9.       Rahmenbedingungen für Mitarbeiter
  10.       Dokumentation

 

 

 

 

Leitgedanke

 

In unserer täglichen Arbeit werden wir immer wieder mit neuen Situationen im Zusammensein von Menschen mit ihren unterschiedlichen individuellen Ausprägungen und Eigenheiten konfrontiert. Gewalt ist dabei immer wieder ein bedeutendes Thema und fordert immer wieder besondere Aufmerksamkeit während unserer Arbeit. Sorgfalt und Reflektion, um Situationen und Umstände, in denen Gewalt entstehen kann, zu erkennen und so zu verändern, dass sie verhindert wird.
Gewalt kann alle treffen. Jede Person kann Gewalt an jeder Person ausüben und jede Person kann sie erfahren. Gewalt hat keinen Ort, keine Zeit, kein Geschlecht und kein Alter. Ohne den Zusammenhang von Gewalt und Gegengewalt ausblenden zu wollen, sind Übergriffe in jeglicher Form untragbar.
Alle zusammenarbeitenden Personen sollen sich sicher und wertgeschätzt fühlen. Vorkommnisse von und Bereitschaft zu Gewalt sollen so weit wie möglich reduziert werden. Ein friedlicher Umgang miteinander, sollte stehts geübt und gepflegt werden.
Gerade die Tätigkeit in sozialen Berufen ist mit Grenzerfahrungen und emotionalen Herausforderungen verbunden und erfordert eine offene und ehrliche Auseinandersetzung mit allen Beteiligten.

 

 

 

 

 

Juristische Definition

 

Der Bundesgerichtshof definiert Gewalt, als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen. Unstreitig fallen darunter Delikte gegen körperliche Unversehrtheit und das Leben, wie Körperverletzung, Tötungsdelikte und / oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Aber auch eine mittelbare Beeinflussung mit der Absicht, eine Person zu einem vom Täter gewollten Verhalten zu treiben, z.B. Nötigung, Bedrohung und Erpressung. Auch reine verbale Gewalt, in Form von Beleidigungen und Volksverhetzung, ist strafrechtlich sanktioniert.

 

 

 

 

 

Definition von Gewalt

 

Unter Gewalt versteht man einen gezielten Angriff auf ein Opfer. Von Gewalt ist jemand betroffen, der einmalig oder wiederholt mit einer negativen Handlung eines anderen konfrontiert wird.

 

Man unterscheidet körperliche, psychische und opferlose Gewalt, so wie Selbstverletzung.

  • Unter körperliche Gewalt fallen Taten der Körperverletzung und der körperlichen Misshandlung:

Schlagen, Treten, Kratzen, Beißen, an den Haaren ziehen, Schubsen und sexuelle Übergriffe

 

  • Merkmale psychischer Gewalt sind Ausgrenzungen, Mobbing, Bedrohung, Liebesentzug und Vernachlässigung.

Auch verbale Gewalt, wie Beleidigungen, Bedrohungen und Verleumdungen gehören dazu.

 

  • Gewalt gegen Tiere, Pflanzen, Gegenstände oder die Natur ist opferlose Gewalt.

 

  • Gewalt gegen den eigenen Körper ist Selbstverletzung, z.B. das Ritzen der Unterarme. Auslöser sind meist seelische Probleme, die häufig auf die oben beschriebenen Gewaltformen zurückzuführen sind.

 

 

 

 

 

Formen der Gewalt

 

Im Wesentlichen wird zwischen personaler Gewalt und struktureller Gewalt unterschieden.

Personale Gewalt (auch direkte Gewalt) meint, dass eine Person unmittelbar gegen eine andere Person Gewalt anwendet.

Strukturelle Gewalt meint alle gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen und Strukturen, die Individuen und Personengruppen beeinträchtigen.

Bei der Betrachtung des Gewaltphänomens in der Begleitung von Menschen sind jedoch nicht nur körperliche Übergriffe zu benennen, vielmehr müssen die Persönlichkeitsrechte bzw. Grundrechte als Grenze des professionellen Handelns wahrgenommen und berücksichtigt werden.

 

Im Wesentlichen sind dies:

  • Unantastbarkeit der Würde
  • Recht auf körperliche Unversehrtheit
  • Entfaltung der Persönlichkeit
  • Schutz der Intimsphäre
  • Recht auf Erziehung und Bildung
  • Recht auf Glaubens- und Religionsfreiheit
  • Recht auf Information und freie Meinungsäußerung
  • Recht auf Eigentum
  • Selbstständigkeit und Selbstverantwortung in einem angemessenen Rahmen
  • Interessenvertretung und Beteiligung
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz)
  • Recht auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

 

Beschränkungen der Persönlichkeitsrechte in der professionellen Begleitung, die nicht den körperlichen Bereich betreffen, werden oft als Grenzverletzung und gewalttätige Handlungen erlebt.

 

Man unterscheidet diese zwischen:

 

Grenzverletzungen: Handlungen, die zufällig oder unbeabsichtigte Grenzverletzungen wie z.B. eine unbeabsichtigte Berührung oder Bemerkung, die als Grenzverletzung subjektiv wahrgenommen wird.

 

Übergriffe: Handlungen, die nicht zufällig oder versehentlich ausgeübt werden. Sie sind nicht zwingend geplant, aber als bewusste körperliche und seelische gewalttätige Handlungen einzustufen. Kennzeichnend für Übergriffigkeit ist die Nichtbeachtung und das Nichteinhalten von Grenzen.

 

Strafrechtlich relevante Formen von Gewalt: Handlungen, die körperliche Gewalt, sexuelle Ausbeutung, Erpressung, sexuelle Nötigung, u.a. beinhaltet. Strafrechtlich relevante sexuelle Gewalt umfassen sexuelle Handlungen, die gegen den Willen der betroffenen Person vorgenommen werden, sowie auch solche, bei denen die Übergriffige Person ein scheinbares Einvernehmen unter Ausnutzen der fehlenden Einwilligungsfähigkeit der betroffenen Person und / oder seiner Machtposition herbeiführt.

 

Unter Physisch / körperliche Gewalt fällt:

  • Freiheitsberaubung
  • Sachbeschädigung
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Schlagen, Kneifen, Kopfnüsse
  • Aufzwang oder Vorenthaltung
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Verweigerung
  • Vernachlässigung
  • Missachtung der Intimsphäre
  • Zwang zur Prostitution
  • Übergriffe z.B. Anzügliche Blicke, zweideutige Bemerkungen
  • Sexualisierte Sprache
  • Sexuelle Belästigung
  • Missbrauch
  • Vergewaltigung

 

 

Unter Psychisch / seelischer Gewalt fällt:

  • Verbale Beleidigungen oder Verletzungen
  • Beschimpfungen
  • Ironische Bemerkungen
  • Anschreien
  • Moralische Bewertung
  • Erniedrigungen
  • Diskriminierungen
  • Einschüchterung und Drohungen
  • Machtausübungen
  • Ausgrenzungen
  • Emotionale Erpressung
  • Soziales Isolieren
  • Ignorieren
  • Aufmerksamkeitsentzug
  • Mobbing

 

 

 

 

 

Ursachen für Gewalt

 

Räumliche Situationen können Auslöser für Gewalt sein. Enge Räume, die wenig Bewegungsfreiheit zulassen, zu viel körperliche Nähe oder Lärm können für unangenehm empfunden werden.

 

In Sozialinstanzen Familie, Schule, gleiche Altersgruppen (primär), als auch über die Medien (sekundär) liegen mögliche Ursachen für Gewalt. Die fehlende emotionale Bindung und / oder fehlende Vermittlung von Grenzen in der Familie oder die Erfahrung von erlebter Gewalt begünstigen die Entwicklung von Aggressivität und Gewalttätigkeit. Partnerkonflikte, finanzielle Armut, desolate Wohnbedingungen, Alkoholsucht und / oder soziale Isolation der Familie können Ursachen für die Entstehung von Gewalthandlungen der Eltern gegen ihre Kinder sein. Auch in der Schule und unter gleichen Altersgruppen führen fehlende Anerkennung in diese Situationen. Die Medien mit ihrer Darstellung von Gewalt hat oft Vorbildfunktionen und wird zur Normalität.

 

Traumata:

Psychische, physische, sexuelle Gewalt, mangelnde Versorgung wirken existenziell bedrohlich und betreffen die Gesamtentwicklung.

 

Folgende Defizite können zu Gewalt und Aggressionen führen:

 

  • Mangelnde Empathie
  • Fehlende Impulskontrolle
  • Unangemessener Umgang mit Wut und Ärger
  • Medizinische-organische Auslöser wie Wahrnehmungsstörungen, Hyperaktivität, Hirnschädigungen oder Schmerzzustände
  • Geschlechtsspezifische Ausprägungen wie Hormone oder Pubertät

 

 

 

 

 

Begriffserklärung Gewaltprävention

 

Gewaltprävention ist ein Oberbegriff für Initiativen und Maßnahmen zur Vorbeugung gewalttätiger Auseinandersetzungen, die Menschen im Umgang mit Konflikten schulen und bei Konflikten zur kooperativen und mündigen Kommunikation befähigen sollen. Gewaltprävention umfasst also langfristige vorbeugende Maßnahme zur Abwendung von unerwünschten Ereignissen und / oder Zuständen. Präventionsarbeit richtet sich auf das Verständnis und seiner Funktionsweise im Alltag und auf das erlernen konfliktlösender Verhaltensweisen. Strategien des Selbstschutzes und anderer spielen dabei eine wichtige Rolle.

Bei gewaltpräventiven Maßnahmen, die stehts auf die Zielgruppe ausgerichtet und angepasst sind, werden in der Theorie in drei Stufen unterschieden:

Die primäre Gewaltprävention setzt vor dem Auftreten von Gewalt an. Sie beinhaltet alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung von Gewalt im Vorfeld zu verhindern. Sie zielt darauf ab, Voraussetzungen zu schaffen, damit gewaltförmige Einstellungen und Verhaltensweisen gar nicht entstehen.

Die sekundäre Gewaltprävention verfolgt das Ziel, konkrete Fälle von Gewalt zu erkennen, möglichst frühzeitig aufzudecken und zu intervenieren. Sie bezieht sich auf Maßnahmen in aktuellen Gewalt- und Konfliktsituationen und zielt auf Verhaltens- und Einstellungsänderungen.

Die tertiäre Gewaltprävention interveniert bei eskalierender Gewalt und dient der Minderung der Folgeschäden, der Aufarbeitung der erlebten Gewalterfahrung auf Seiten aller Betroffenen, inklusive der Institution einschließlich der Rückfallverhütung. Dazu gehören umfassende Interventionsmaßnahmen zur Konfliktregelung, pädagogischer und / oder anwaltlicher Beratung und Begleitung inklusive Nachbearbeitung.

 

Gewaltprävention bedeutet in erster Linie, sich mit dem Thema fortlaufend auseinander zu setzten und die Tatsache anzuerkennen, dass es gewalttätiges und grenzverletzendes Verhalten gibt.

 

 

 

 

 

Ziele zur Gewaltreduzierung

 

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag an Schulen und Kitas ist auf die bestmögliche Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder gerichtet. Er reduziert sich nicht auf kognitive Fähigkeiten, sondern schließt sich in gleichem Maße die Entwicklung emotionaler und sozialer Kompetenzen mit ein. Kinder müssen lernen, mit den eigenen sowie fremden Gefühlen und Bedürfnissen, mit Problemen und Konflikten umzugehen.

Schülerinnen und Schüler sollen emotionale und soziale Kompetenzen als Grundlage für nachhaltige Prävention erwerben. Zusätzlich soll das Selbstbewusstsein eines jeden einzelnen gestärkt werden. Wer mit eigenen Gefühlen selbstbewusst umgehen kann, ist auch in der Lage auf die des anderen selbstbewusst und angemessen einzugehen und zu reagieren. So werden Angst, Unsicherheit und Wut, die erfahrungsgemäß die Vorboten von Gewalt sind, reduziert.

 

Wir wollen Maßnahmen treffen, um alle Menschen unabhängig ihres Assistenzbedarfes vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt, Missbrauch, einschließlich ihrer geschlechtsspezifischen Aspekte zu bewahren und zu schützen.

 

In professionellen Beziehungen werden Rollen mit dazugehörigen Aufgaben übernommen. In dieser Beziehung übernehmen unsere Arbeitnehmer die Aufgaben zu begleiten, anzuleiten und die Eigenständigkeit des Menschen mit Assistenzbedarfs zu fördern.

 

Zentrale Punkte, die es zu fördern und zu entwickeln gilt sind z.B.:

  • Selbstwahrnehmung
  • Stärkung des Selbstbewusstseins
  • Umgang mit Gefühlen
  • Umgang mit Wut
  • Abbau von Stress
  • Aufbau von Empathie
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Persönliche Verantwortung
  • Kooperationsbereitschaft
  • Konfliktfähigkeit
  • Konflikte erkennen, darstellen und klären

 

Für alle gilt:                                     So viel Nähe und Unterstützung wie nötig,
                                                        so viel Distanz und Selbstständigkeit wie möglich,
                                                           aber auch gleichzeitig so viel Schutz wie nötig.

 

 

 

 

 

Handlungsablauf bei Gewaltvorfällen

 

Immer wieder kommt es im Alltag zu gewalttätigen und / oder grenzverletzenden Verhalten zwischen Menschen mit Assistenzbedarf. Werden Mitarbeitende Zeuge von Gewalt, müssen sie möglichst sofort einschreiten. Das Eingreifen bei Handgreiflichkeiten oder körperlichen Auseinandersetzungen ist allerdings nur dann angebracht, wenn man sich selbst nicht gefährdet oder den Konflikt zusätzlich verschärft. Hierbei sollte grundsätzlich gelten: Opferschutz geht vor Täterschutz.

 

Maßnahmen bei einer akuten Konfliktsituation:

 

  • Hinsehen, nicht wegschauen
  • Ruhe bewahren
  • Deeskalierend eingreifen ohne Selbstgefährdung
  • Aktives Zuhören und nachfragen
  • Sichtweisen beider Parteien verdeutlichen
  • Klärungsgespräch mit eventueller Entschuldigung
  • Räumliche Trennung
  • Reflektion im Nachgespräch
  • Genaue Dokumentation
  • Information an die Leitung
  • Information an die gesetzlichen Vertreter

 

Zur Klärung kann eine anschließende Reflektion mit den Betroffenen in einem Gespräch führen. Hierbei könnten folgende Punkte Menschen mit Assistenzbedarf helfen:

 

  • Was habe ich getan?
  • Wie hat sich mein Gegenüber gefühlt?
  • Wie kann ich solche Vorkommnisse in Zukunft vermeiden?
  • Woran kann ich an mir arbeiten?
  • Was kann ich in Zukunft besser machen?

 

 

 

 

 

Rahmenbedingungen für Mitarbeiter

 

Ein professioneller Umgang mit Konfliktsituationen besteht darin, die Anteile der Menschen mit Unterstützungsbedarf zu reflektieren, das eigene Verhalten auf seine Wirkung auf den uns anvertrauten Menschen zu ergründen und sicher zu reagieren.

Das schaffen von Rahmenbedingungen zur Prävention von Gewalt liegt in der Verantwortung unserer Mitarbeiter. Ihre Aufgabe ist es, klare Strukturen, eine ungehinderte Reflektion und transparente Kommunikation zu schaffen. Es benötigt ein allgemeines Bewusstsein für das Thema Gewalt, um ein Verständnis auf die Ebene der Menschen mit Assistenzbedarf zu transportieren um den Schutz aller Personen zu dienen.

 

Bereits in den Bewerbungsgesprächen wird darauf hingewiesen, dass Schutz und Prävention von Gewalt zu den zentralen Aufgaben unserer Schulbegleiter zählen. Um sicherzustellen, dass Mitarbeitende in keine strafrechtlichen Angelegenheiten verwickelt sind, wird in regelmäßigen Abständen ein Führungszeugnis aller Beschäftigten verlangt.

 

Vorfälle innerhalb des Schulalltages sollten zeitnah mit der Leitung thematisiert, Maßnahmen besprochen und durchgeführt werden. Regelmäßige Fortbildungen mit Möglichkeiten zur Reflektion von herausfordernden Situationen sind elementarer Bestandteil der fachlichen Arbeit und stabilisieren das kollegiale Miteinander. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter sind verpflichtet, an den angebotenen Fortbildungen teilzunehmen, die sich mit den Ursachen von Gewalt, den Strategien, mit der Erkennung sexueller Gewalt und deren Folgen und hinsichtlich rechtlicher Konsequenzen für Täter und Opfer zu befassen.

 

Zusätzlich wird das Konzept zur Gewaltprävention regelmäßig weiterentwickelt und allen Mitarbeitenden als Unterstützungsbedarf zugänglich gemacht.

 

 

 

 

 

Dokumentation

 

Kommt es zu einem gewaltsamen Übergriff, so ist dieser zeitnah und präzise zu dokumentieren.

Folgende Punkte sind soweit zutreffend zu dokumentieren:

  • Alle Beteiligten Personen am Vorfall
  • Zeit und Ort des Geschehens
  • Hergang / möglicher Auslöser
  • Beschreibung der sichtbaren Verletzungen / Schmerzen
  • Weitere Beobachter oder sonstige Beteiligte
  • Eingeleitete Maßnahmen und Interventionen

 

Prävention ist somit ein Mittel des Schutzes.

 

 

 

Gemeinsam sind wir Stark
Wir kommen alle aus verschiedenen Kulturen
und können alle voneinander lernen.
Wir gehen achtsam und respektvoll miteinander um.
Wir achten auf uns.
Wir bestimmen das Miteinander miteinander