Unsere Alltagsbegleiter
Konzept der Hauswirtschaft
Schulengel am NOK GbR
Große Schulstraße 1
25712 Burg
Tel.: 0160 – 1893500 Trost
Tel.: 0160 – 1893520 Wiese
Email: Schulengelamnok@gmail.com
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Zielgruppe
- Leistungsangebot
3.1 Reinigen des allgemeinen Lebensbereichs
3.2 Einkaufstätigkeiten
3.3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nahrungszubereitung
- Finanzielle Grundlagen
- Personal
- Qualitätssicherung
- Organisation und Dokumentation
- Datenschutz
Einleitung
Unser Ziel ist es, unseren Pflegekundinnen und Pflegekunden, deren Angehörigen und betreuenden Bezugspersonen, so viel Hilfe und Unterstützung wie möglich anzubieten. Wir möchten, dass die zu pflegende Person so lange wie möglich und gewünscht in der eigenen und gewohnten Umgebung erbleiben kann.
Dabei stellen Hilfen im Haushalt einen wichtigen Leistungsbereich dar.
Im folgenden Konzept geben wir Aufschluss über die Art, den Umfang und die Qualität der von uns im Rahmen der Hauswirtschaft angebotenen Leistungen.
Zielgruppe
- Personen, die für die eigene Häuslichkeit notwendige hauswirtschaftliche Tätigkeit nicht mehr selbstständig erbringen können oder wollen
- Pflegende Angehörige
- Andere Bezugspersonen
Leistungsangebot
Das Leistungsangebot der Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten lässt sich in folgende Bereiche einteilen:
- Reinigen des allgemeinen Lebensbereichs
- Einkaufstätigkeiten
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nahrungszubereitung
Ausgeschlossen sind Tätigkeiten und Leistungen der Grundpflege.
Die Begleitung bei Arztterminen, Behördengängen etc. gilt als Betreuungsleistung.
- Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereichs
Unter dem Begriff der Reinigungstätigkeiten sind alle Leistungen zusammengefasst, die die Reinigung des / der pflegenden Person dienen.
- Reinigen von Badezimmer / Küche / Wohn- und Schlafzimmer sowie diese Räume verbindende Fluren und Treppen
- Trennung und Entsorgung von Hausmüll in die Hausmülltonne
- Waschen und trocknen / bügeln von Wäsche des täglichen Bedarfs
- Reinigen der Fenster dieser Räume, eine Reinigung der Außenflächen nur dann, wenn die Fenster komplett nach innen geöffnet werden können und dies gefahrlos mit einer Trittleiter mit einer maximalen Höhe von 80 cm zu erreichen sind
- Das abnehmen, waschen und anbringen von Gardinen, wenn dies gefahrlos mit einer Trittleiter mit einer maximalen Höhe von 80 cm erreicht werden kann
- Abwischen von Schränken in den oben genannten Räumen, wenn dies gefahrlos mit einer Trittleiter mit einer maximalen Höhe von 80 cm möglich ist
- Reinigen des Treppenhauses im Rahmen der Verpflichtung der zu pflegenden Person in einem Mehrfamilienhaus
- Wischen / Fegen des Balkons, wenn dieser frei zugänglich ist
- Gießen von Zimmer- und Balkonpflanzen, im Rahmen der geplanten Tätigkeit
- Reinigen des Hauszugangs von Schnee und Laub
Grundlegende Reinigungsarbeiten wie z.B. das Entrümpeln von Kellerräumen, die Grundreinigung einer sehr verdreckten Wohnung oder jegliche Art von Gartenarbeiten sind nicht Bestandteil dieser Leistungen.
- Einkaufstätigkeiten
Unter dem Begriff Einkaufstätigkeiten sind alle Leistungen zusammengefasst, die der individuell angepassten Versorgung des / der pflegenden Person notwendig sind.
- Einkaufen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
- Besorgungen bei Post, Apotheke, Reinigung etc
- Unterbringung der eingekauften Gegenstände
Grundsätzlich:
- Die zu pflegende Person hat das Recht, die zu kaufenden Waren eigenständig zu wählen. Insbesondere bleibt ihm / ihr überlassen auch „ungesunde“ Lebens- und Konsummittel zu erwerben. Hier findet ggf. eine Beratung statt.
- Das von zu pflegenden Personen / Angehörigen überlassene Geld für Einkäufe etc. wird sicher verwahrt und direkt nach Erbringung der Leistung anhand von Quittungen etc. mit der zu pflegenden Person / Angehörigen abgerechnet.
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nahrungszubereitung
Unter der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Nahrungszubereitung verstehen sich alle Leistungen, die der individuell gewünschten Nahrungszubereitung / Nahrungsversorgung dienen, insbesondere:
- Erwärmen von Fertiggerichten oder Essen auf Rädern
- Kochen, einschließlich Vor- und Zubereitung von Lebensmitteln
- Reinigen des Kochbereichs nach der Nahrungszubereitung
- Reinigen des Geschirrs
- Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
Finanzielle Grundlage der Leistungserbringung
Hilfe bei der Haushaltsführung / hauswirtschaftliche Leistungen können im Rahmen der Pflegeversicherung auf Grundlage der Leistungsansprüche nach
- 36 ( häusliche Pflegehilfe )
- 45b ( Entlastungsleistung ) und
- 39 ( Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson )
SGB XI sowohl als Leistungskomplexe, als auch als Stundenleistungen erbracht werden.
Alle Leistungen können auch als Privatleistungen und in bestimmten Fällen auch als Leistungen der Krankenversicherung nach
- 37 Abs. 1a und Abs. 2 SGB V oder
- 38 SGB V
erbracht werden.
Personal
Zur Erbringung der hauswirtschaftlichen Leistung, setzen wir den Erfordernissen der jeweiligen Tätigkeit, entsprechend qualifiziertes Personal ein. Wir gewährleisten entsprechend der Häufigkeit, zur Erbringung der gewünschten Leistungen, einen minimalen Personenwechsel. Ausgenommen sind hierbei Zeiten des Urlaubes und Krankheit des eingesetzten Personals.
Die zur Erbringung von hauswirtschaftlichen Leistungen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen folgende Vorgaben:
- Persönlich geeignet
- Selbstständigkeit
- Verantwortungs- und Sorgfaltsbewusstsein
- Kundenbewusstsein
- Vertrauenswürdigkeit
- Flexibilität
- Loyalität
- Erfahrungen im Rahmen einer eigenen Haushaltsführung
- Grundkenntnisse im Bereich der Gesprächsführung
- Grundkenntnisse im Bereich der sozialen Betreuung
- Grundlagen in der Dokumentation
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
Die fachliche Anleitung der Hauswirtschaftskräfte wird durch die jeweils verantwortliche Pflegefachkraft bzw. in Delegation durch eine andere geeignete Pflegefachkraft sichergestellt.
Qualitätssicherung
Die Bedarfserhebung erfolgt im Rahmen einer Erstaufnahme durch eine Pflegefachkraft.
Es finden regelmäßige Arbeits- und Austauschtreffen der beteiligten Hauswirtschaftskräfte, unter Leitung der verantwortlichen Pflegefachkraft bzw. unter Leitung der durch Delegation verantwortlichen Pflegefachkraft statt.
Es finden pro Jahr mindestens 2 Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Hauswirtschaft statt
- 1x im Jahr Hygiene im Hauswirtschaftsbereich
- 1x im Jahr Weiterentwicklung der sozialen, kommunikativen Kompetenzen und Umgang im Notfall
Organisation und Dokumentation
Die notwendige materielle Ausstattung, welche die kontinuierliche Betreuung Vertretungsorganisation, Beratung, soziale Vernetzung und Weiterentwicklung des Dienstes bedarf, wird von Schulengel am NOK sicher und zur Verfügung gestellt.
Die Einsatzzeiten der Hauswirtschaftskräfte werden in einer Datenbank erfasst und der Verlauf der Begleitungen durch die Standortleitungen dokumentiert. Die Dokumentation dient der Abrechnung mit den Kostenträgern, der Führung von Arbeitszeitkonten der Hauswirtschaftskräften, dem Nachweis und der Informationserfassung.
Ziel ist es, die zu pflegenden Personen Zufrieden zustellen und alle Prozesse für die Beteiligten transparent zu gestalten.
Datenschutz
Personenbezogene Daten, die Dokumentation, sowie die Zusammenarbeit mit Dritten dürfen nur zur Erfüllung für die zu erbringenden Leistungen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Schulengel am NOK unterliegen hinsichtlich der Daten der Leistungserbringer der Schweigepflicht. Ausgenommen hiervon sind, die im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung erforderlichen Angaben. Außerdem werden die Datenschutzbestimmungen des Sozialgesetzbuches eingehalten. Die Fachkräfte des Anbieters sind dazu verpflichtet, ihren Auftrag wahrzunehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen. Auf die Inanspruchnahme von erforderlichen Hilfen ist hinzuwirken.